Bebauungsplan „Löwenberg Infra Ost“ und 5. Änderung Flächennutzungsplan, OT Löwenberg
Bebauungsplan „Löwenberg Infra Ost“ und 5. Änderung Flächennutzungsplan, OT Löwenberg
Mit dem Bebauungsplan wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bedarfsgerechte Erweiterung und langfristige Sicherung eines bestehenden Standortes für die kommunale Daseinsvorsorge im östlichen Ortsrandbereich Löwenbergs geschaffen. Neben der planungsrechtlichen Legitimation für die Errichtung eines Mehrzweckgebäudes (Zweifeld-Sporthalle mit Mensa) wurden die Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte Erweiterung und Neuordnung der bereits vorhandenen Spiel-, Sport-, Park- und Freiflächen am östlichen Ortseingang Löwenbergs geschaffen. Zur geordneten städtebaulichen Entwicklung des Areals am östlichen Ortseingang Löwenbergs wurde der Großteil des Plangebiets als „Fläche für den Gemeinbedarf“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB mit Zweckbestimmung „Schule, Kinderspielplatz, Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ festgesetzt. Die gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB erforderliche Entwicklung des Bebauungsplanes „Löwenberg Infra Ost“ aus den Darstellungen des vorbereitenden Bauleitplans war nicht möglich. Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wurde mit der Aufstellung des Bebauungsplans daher zugleich auch der Flächennutzungsplan der Gemeinde Löwenberger Land geändert (Parallelverfahren).
Eckdaten
Auftraggeber/Bauherr
Gemeinde Löwenberger Land
Bearbeitungszeitraum
2021-2024
Flächengröße
2,0 ha
Leistungen
Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung im Regelverfahren, Verfahrensbetreuung, Umweltbericht, Biotop- und Baumkartierung, Betreuung Fachgutachter

Gemeinde Löwenberger Land