Bebauungsplan Nr. 82 „Am Gutsfeld“, OT Flatow der Stadt Kremmen

Bebauungsplan Nr. 82 „Am Gutsfeld“, OT Flatow der Stadt Kremmen

Mit dem Bebauungsplan wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Wohn-siedlung im südwestlichen Anschluss an das Siedlungsgefüge der Ortslage Flatow geschaffen. Auf Grund-lage des, im Vorfeld erarbeiteten und dem Bebauungsplan zugrunde liegenden, städtebaulichen Konzeptes wurde eine bauliche Entwicklung des Areals in Form von Einzel- und Doppelhäusern, sowie (deutlich unter-geordnet im südlichen Bereich des Wohngebietes) von Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Einen wesentlichen Bestandteil der Siedlung stellt die zentrale Grünfläche dar, auf der die Entwicklung einer Obstwiese unter Einbindung des vorhandenen Gehölzbestandes vorgesehen wurde. Aufgrund der Ortsrand-lage wurden im südlichen und östlichen Randbereich der Siedlung zusätzlich Grünflächen in Form von Privatgärten zur landschaftsverträglichen Abrundung und Eingrünung des Ortsrandes festgesetzt. Die verkehrstechnische Erschließung wird sowohl über die bereits bestehende „Tietzower Straße“, als auch über den ehemaligen Wirtschaftsweg „Am Gutsfeld“ in Form einer „Ring-Erschließung“ gesichert. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte im zweistufigen Regelverfahren mit Durchführung einer Um-weltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht nach der Anlage 1 zum Baugesetzbuch beschrieben und bewertet wurden.

Eckdaten

Auftraggeber/Bauherr

Stadt Kremmen

Bearbeitungszeitraum

2021-2024

Flächengröße

3,8 ha

Leistungen

Bebauungsplan im Regelverfahren mit Umweltbericht

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Stadt Kremmen